Bundesregierung plant extrem hohe Nikotinsteuer!
Was plant die Bundesregierung?
Der Finanzminister Olaf Scholz (SPD) plant eine extrem hohe Steuer auf nikotinhaltige Flüssigkeiten. Der Referentenentwurf sieht vor, zunächst 2 Cent, später 4 Cent pro enthaltenem Milligramm Nikotin zu erheben.
Für ein handelsübliches 10 ml Liquid (derzeit 5,90 €) mit einem Nikotingehalt von 18 mg/ml, ergibt dies einen Nikotingesamtgehalt von 180 mg und somit eine Steuerlast von 3,60 € bzw. 7,20 € pro Flasche zzgl. Umsatzsteuer (insgesamt also bis zu 8,57 €). Durch eine Nikotinsteuer in der geplanten Höhe, würde ein solches E-Liquid letztlich über 14 € kosten, ein Nikotinshot (derzeit 1,90 €) ca. 12 €.
Dies entspricht, bei einem Liquid mit hoher Nikotinkonzentration, einer Preiserhöhung von mehr als 100%, bei einem Nikotinshot sogar von mehr als 500%.
Die geplante Nikotinsteuer würde somit dazu führen, dass Tabakwaren günstiger werden könnten als E-Liquids. Viele „Dampfer“ könnten dadurch wieder zurück zur deutlich schädlicheren Zigarette gedrängt werden.
Als Argument für die hohe Besteuerung wird - wie so oft - der Jugendschutz vorgetragen. Auch wenn die Sorge vor dem Konsum von E-Zigaretten durch Minderjährige emotional nachvollziehbar ist, so bewahrheitet sich diese Sorge nach aktueller Studienlage definitiv nicht. Nur 0,3 Prozent der Niemalsraucher sind E-Zigarettennutzer, weniger als zwei Prozent der Minderjährigen konsumieren E-Zigaretten.
Zu diesen Ergebnissen kommt die vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte DEBRA Studie. Auch das aktuelle EU-Barometer bestätigt zudem, dass E-Zigaretten kein „Einstieg“ in den Tabakkonsum sind: Nur ein Prozent der befragten Raucher verwendeten E-Zigaretten bevor Sie zu Tabakrauchern wurden.
Eine Besteuerung trifft also praktisch nur Erwachsene Menschen, die das Tabakrauchen mit Hilfe der bis zu 95% weniger schädlichen E-Zigarette aufgegeben haben.
Es ist gesundheitspolitisch wünschenswert und wissenschaftlich anerkannt, dass Tabakraucher auf die wesentlich weniger schädliche Alternative des E-Zigarettenkonsums umsteigen, wenn sie das Rauchen anders nicht aufgeben können. Die Wirksamkeit der E-Zigarette als Mittel für den Rauchausstieg ist in diesem Zusammenhang inzwischen zweifellos erwiesen.
Das Ziel der Tabaksteuermodernisierung kann und darf nicht darin bestehen, Tabakraucher vom Umstieg auf die deutlich weniger schädliche E-Zigarette abzuhalten oder sogar bereits erfolgreich umgestiegene Nutzer zurück in den Tabakkonsum zu drängen.
Was können wir tun?
Schreiben Sie Ihrer/Ihrem Bundestagsabgeordneten schnellstmöglich eine E-Mail!
Erzählen Sie von Ihren Erfahrungen mit der E-Zigarette, wie sie Ihnen geholfen hat mit dem Rauchen aufzuhören und wie sie dabei noch vielen weiteren Rauchern helfen kann. Erklären Sie Ihre Verwunderung über die geplanten Steuern, angesichts der wesentlich geringeren Schädlichkeit der E-Zigarette im Vergleich zu Tabakprodukten und erläutern Sie die Auswirkungen, die eine Steuer in der angedachten Höhe auf Ihren Umstieg gehabt hätte.
Bringen Sie Ihr Unverständnis zum Ausdruck, dass es nicht gewollt sein kann, Dampfer wieder zurück zur Zigarette zu drängen und den Umstieg auf die E-Zigarette für Raucher deutlich unattraktiv zu machen. Bitten Sie darum die Angelegenheit zu prüfen und sich für eine deutliche Reduzierung der geplanten Höhe einzusetzen.
Bitte bleiben Sie stets höflich und respektvoll!
Je fundierter und sachlicher Ihre Ausführungen sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass diese auch zur Kenntnis genommen werden und Ihre gewünschte Wirkung erzielen.
Auf der Website des deutschen Bundestages können Sie
Ihre/Ihren Bundestagsabgeordneten durch Eingabe Ihrer Postleitzahl finden.
In der Profilansicht einer/eines Abgeordneten finden Sie meist einen Link auf die Website
des zuständigen Wahlkreisbüros, die entsprechende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung stellt.
Alternativ können Sie auch direkt an die Bundestags-E-Mailadresse
Ihrer/Ihres Abgeordneten schreiben, welche sich immer nach folgendem Schema aufbaut:
"Vorname.Nachname@bundestag.de"