Information zur Liquidsteuer

Woher kommt die Liquidsteuer und für welche Produkte gilt sie?

Mit dem neuen Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) erhebt die Bundesregierung nun erstmalig auch gesonderte Abgaben auf sogenannte „Substitute für Tabakwaren“. Die Definition dieser Tabaksubstitute wurde bewusst sehr weitläufig gefasst, so dass prinzipiell alle Flüssigkeiten, die in einer E-Zigarette verdampft werden können, abgedeckt werden. Folglich gilt die neu eingeführte Steuer sowohl für Liquids mit Nikotin als auch für Liquids ohne Nikotin sowie für Nikotinshots, Basen, Aromen, Long- und Shortfills.

 

Wie hoch ist die Liquidsteuer und ab wann gilt sie?

Das TabStMoG sieht eine schrittweise Erhöhung der Abgaben auf Tabaksubstitute vor. Im Zeitraum zwischen 2022 und 2026 wird die Steuer dabei wie folgt erhöht:

Ab 1. Juli 2022:                 0,16 Euro je Milliliter

Ab 1. Januar 2024:           0,20 Euro je Milliliter 

Ab 1. Januar 2025:           0,26 Euro je Milliliter

Ab 1. Januar 2026:           0,32 Euro je Milliliter

Die seit dem 1. Juli 2022 in Deutschland zu erhebende Liquidsteuer gilt ausschließlich für Produkte, die ab diesem Datum produziert werden. Demensprechend dürfen vorher hergestellte Produkte auch weiterhin abverkauft werden. Da dieser Zustand für die Kontrollbehörden jedoch nicht über lange Zeit hin tragbar ist, hat die Generalzolldirektion eine „Quasi – Abverkaufsfrist“ gesetzt, welche am 12. Februar 2023 endet. Ab diesem Zeitpunkt dürfen folglich nur noch versteuerte Produkte angeboten werden.

 

Im Zuge der Umstellung haben wir bei einigen Sorten das Labeldesign überarbeitet, der Inhalt bleibt aber unverändert.

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